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42. Bundesimmissions-schutzverordnung (42. BImSchV)

Was Anlagenbetreiber beachten müssen

Am 2. Juni 2017 wurden mit der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesetzlich verpflichtende Regelungen zur Legionellen-Vorsorge in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verabschiedet. Sie tritt am 20. August 2017 in Kraft. Basis für die Verordnung war die VDI 2047 Blatt 2, teilweise geht die 42. BImSchV jedoch darüber hinaus. Verstöße gegen ihre Vorgaben können nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Fachinformation fasst zusammen, was Anlagenbetreiber jetzt beachten müssen.

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Vier praktische Tipps für die optimale Qualität des Heizungswassers:

• Geltungsbereich, Ziele, Verstöße

Auslegung & Errichtung von Anlagen

Inbetriebnahme von Anlagen

Grenzwerte und Maßnahmen bei Überschreitung

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